Opfer

In dieser Sammlung von Beispielen werden von Ausländern in Deutschland vornehmlich an Deutschen begangene Gewaltverbrechen dokumentiert.
„Kleinere“ Delikte wie Diebstahl, Einbruch, einfache Körperverletzung, Beleidigung usw. werden ebenso wenig in der Liste geführt, wie Übergriffe von Ausländern auf Ausländer.

Derlei Straftaten werden von den BRD-Behörden, insbesondere der Polizei, kaum bis gar nicht geahndet, wodurch die Machbarkeit solcher Vergehen begünstigt wird.
Dieser Umstand fügt dem deutschen Volkskörper fortgesetzt einen nachhaltigen und schweren Schaden zu und bedeutet eine Fortsetzung des seit Beginn des Zweiten Dreißigjährigen Krieges gegen Deutschland gerichteten Völkermordes.

Während die Opfer „rechtsextremer Gewalt“ großzügig „entschädigt“ werden – von 2007 bis zum Oktober 2010 wurden insgesamt 472.805 Euro an Personen gezahlt, die von „Rechtsextremisten“ geschlagen oder auf andere Weise attackiert wurden –, lässt das BRD-Regime die deutschen Opfer der Ausländergewalt im Stich und fasst die Täter meist mit Samthandschuhen an.

Aufgrund der Vielzahl der Übergriffe und der oft verschleiernden Berichterstattung durch die Massenmedien und die Polizei ist es leider nicht möglich, sämtliche Vorfälle aufzunehmen.
Die Liste erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient lediglich der Illustration der Tatsache, daß mehrmals täglich Deutsche in ihrem eigenen Land von Ausländern angegriffen, ausgeraubt, vergewaltigt oder ermordet werden.

Politiker der BRD, die für diese Zustände verantwortlich sind, sie beschönigen oder verschweigen und schon lange aufgehört haben, dem deutschen Volk zu dienen; wenn sie es denn jemals taten.

Deutlich erschwert wird die Forschung nach von Ausländern begangenen Straftaten durch die Richtlinie 12.1 (Berichterstattung über Straftaten) des Deutschen Presserates, wonach die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu „ethnischen oder anderen Minderheiten“ bei den Berichterstattungen weitgehend zu verbergen ist.

Auszug aus dem Presse-Kodex:
Richtlinie 12.1 - Berichterstattung über Straftaten:[4]
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.“

Siehe auch: Ausländerkriminalität

Einschränkung:
Im Gegensatz zu den anderen Monaten, die nur sehr lückenhaft dokumentiert sind, gibt die Auflistung der beiden ersten Monate des Jahres 2011 einen guten Überblick über die tagtäglich von Ausländern ausgehende Gewalt auf deutschem Boden. 
Allerdings liegt das wahre Ausmaß auch hier weitaus höher, da nicht jede von einem Ausländer begangene Gewalttat diesem auch zuordnen ist bzw. nicht immer ein Bericht vorliegt. 
Hier kann es sich jeweils nur um einen symptomatischen Auszug handeln.

der Jahre
1990 bis 2014

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