Kriminelle Bundestag

Die unterstehende Liste vorbestrafter Bundestagsabgeordneter ist bei weitem nicht vollständig. Spendenaffären, Untreue, Verkehrsdelikte: 
Nicht immer räumen Politiker ihren Stuhl, wenn ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird. 
Einige verlieren ihr Amt, andere überleben aber nicht nur politisch, sondern setzen ihre Karriere vorbestraft fort.

Schlepperkönigin Angela Merkel

Klaus Landowsky: Sechs Jahre nach der Berliner Bankenaffäre wurde der frühere Berliner CDU-Fraktionschef im März 2007 wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er war Vorstandsvorsitzender der Berlin Hyp, die trotz hoher Risiken Kredite von mehr als 235 Millionen Euro an den Immobilienkonzern Aubis bewilligte. Landowsky hatte eine Barspende von Aubis an die CDU angenommen. Seine politische Karriere endete.

Reinhard Klimmt: Der damalige SPD-Bundesverkehrsminister stolperte über eine Finanzaffäre beim 1. FC Saarbrücken, dessen Präsident er bis 1998 war. Ein Gericht verurteilte ihn im November 2000 wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe. Der Unmut in den eigenen Reihen über den Minister wuchs, Klimmt trat zurück.

Matthias Wissmann: Gegen den damaligen wirtschaftspolitischen Sprecher der Unionsfraktion verhängte ein Gericht im März 1989 wegen steuerrechtswidriger Wahlkampffinanzierung einen Strafbefehl über 10 800 Mark (ca. 5500 Euro). Wissmann war damit vorbestraft. 1993 wurde er Forschungs-, später Verkehrsminister.

Otto Graf Lamsdorff: Die 1977 begonnene Minister-Karriere des FDP-Politikers endete 1984 durch die Flick-Parteispendenaffäre. Das Bonner Landgericht verurteilte ihn 1987 wegen Steuerhinterziehung zu 180 000 Mark (ca. 92 000 Euro) Geldstrafe. Im Jahr darauf wurde er neuer FDP-Bundesvorsitzender.

Otto Wiesheu: Der CSU-Politiker wurde 1985 nach einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 20 000 Mark (ca. 11 000 Euro) verurteilt. 1990 wurde er Staatssekretär für Wissenschaft und Kunst, 1993 bayerischer Minister für Wirtschaft und Verkehr.

Ab 1970 übernahm Christian Ströbele die Verteidigung von RAF-Angehörigen, u. a. Andreas Baader. 1975 wurde Ströbele wegen Missbrauchs der Anwaltsprivilegien noch vor Beginn des Stammheim-Prozesses von der Verteidigung ausgeschlossen. 1980 wurde Ströbele von der 2. Großen Strafkammer beim Landgericht Berlin wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt, da er am Aufbau der RAF nach der ersten Verhaftungswelle 1972 mitgearbeitet habe und in das illegale Informationssystem der RAF involviert gewesen sei.

Straftäter als Vorbild? Bundestag als Resozialisierungsprojekt?

Petra Pau, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, ist wegen Hausfriedensbruch rechtskräftig verurteilt worden.

Michael Leutert, Mitglied des Bundestages, ist wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldbuße verurteilt worden.

Sebastian Edathy, Mitglied des Bundestags, sammelt Kinderpornographie auf seinem Bundestagsrechner. Vor Gericht wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Edathy zahlt ein Bußgeld und kauft sich entsprechend von Strafverfolgung frei.

Jan van Aken, Mitglied des Bundestages, wird wegen Anstiftung zu Straftaten zu einer Geldstrafe verurteilt.

Wird der Bundestag zu einer Resozialisierungsanstalt für Straftäter?

Generell ist dies möglich, denn weder im Artikel 38 des Grundgesetzes noch im Abgeordnetengesetz gibt es eine Passage, die die Wahrnehmung des Mandates eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages durch einen Straftäter ausschließt.

Vielleicht konnten sich weder die Väter des Grundgesetzes noch die für das Abgeordnetengesetz Verantwortlichen vorstellen, dass Straftäter unter denen, die im Bundestag versammelt sind, zu finden sein könnten.

Sind sie aber, und deshalb ist es misslich, dass der entsprechende Ausschluss fehlt. Jeder Polizeibeamte wird dann, wenn eine Verurteilung ein bestimmtes Strafmaß überschreitet, aus dem Polizeidienst entlassen. Aber Bundestagsabgeordneter kann man theoretisch auch dann werden, wenn man wegen Betrug, Untreue, Bandenmitgliedschaft, Totschlag, Körperverletzung oder Brandstiftung, um nur einige Beispiele zu nennen, verurteilt ist.

Der Würde des Hauses, die von Abgeordneten häufig beschworen wird, scheint dies keinen Abbruch zu tun – oder doch?

Erinnern Sie sich noch an die Argumentation, die Bundestagsabgeordnete breitgetreten haben, um die Frauenquote in Vorständen erst zu legitimieren und dann zu beschließen? Frauen, so hieß es, würden nicht nur von Männern benachteiligt, wenn es um Führungsposten ginge, sondern auch demotiviert, da ihnen die Rollenmodelle fehlten, jene weiblichen Vorstandsvorsitzenden, an denen sich weibliche Möchtegern-Vorstandsvorsitzende ein Beispiel nehmen könnten, denn natürlich nehmen sich weibliche Möchtegernvorstandsvorsitzende ausschließlich weibliche und nicht etwa männliche Vorstandsvorsitzende zum Vorbild, zum Rollenmodell.

Nehmen wir die Argumentation der Bundesfrauenlobbyisten einmal ernst und wenden sie auf die Bundestagsabgeordneten ihrerseits an. Fügen wir, bevor wir die Argumentation anwenden, noch eine Hypothese an, die da lautet: Was als kriminelles Verhalten gilt, ist das Ergebnis von Konventionen, die z.B. in einem Strafgesetzbuch niedergeschrieben sind. Die Einhaltung dieser Konventionen, die nunmehr zu Normen geworden sind, hängt von ihrer Legitimität ab.

Die Legitimität der Normen hängt davon ab, dass es in der Wahrnehmung der Meisten in der Bevölkerung nicht nur vorteilhaft ist, sich an die Normen zu halten, sondern sie auch den Eindruck haben, dass den Strafgesetznormen entsprechendes Verhalten, moralisch positiv ausgezeichnet ist und von der Mehrheit einer Gesellschaft gezeigt wird.

Und hier kommen die Rollenmodelle wieder ins Spiel. Da Abgeordnete des Deutschen Bundestages gewählte Vertreter eines demokratischen Regierungssystems sind, das wiederum auf Rechtsstaatlichkeit basiert, und somit auf der Einhaltung z.B. der Normen, die im Strafgesetzbuch festgehalten sind, kommt ihnen vor allen anderen Bürgern die Funktion eines Rollenmodells zu. Sie haben 100% normenkonform zu sein, dürfen nicht einmal in den Ruch kommen, sich nicht normenkonform zu verhalten. Denn kommen sie in den Ruch, sich nicht normenkonform zu verhalten, dann steht die Legitimität der Rechtsstaatlichkeit, der Akzeptanz von Rechtsnormen und mit ihr die Legitimität des politischen Systems auf dem Spiel.

Weil dem so ist, ist es nicht zu tolerieren, dass verurteilte Straftäter im Bundestags sitzen, und es ist nicht zu tolerieren, dass Abgeordnete, gegen die ein Strafverfahren eröffnet wurde, weiterhin ihr Mandat ausüben. Zumindest müssten sie es bis zum Abschluss des Strafverfahrens ruhen lassen.

Angesichts der Menge an Humankapital, die im Deutschen Bundestag versammelt ist und angesichts der Äußerungen, die aus dem Bundestag zu hören sind, ist es schon schwer genug, den Glauben an das demokratische System Deutschlands zu behalten. Wird dieser Glaubensversuch noch durch Straftäter im Bundestag belastet, dann kann man nicht anders als vom Glauben abfallen.

Weitere verurteilte und vorbestrafte Politiker in Deutschland

Hier ein kleiner Auszug
von bekannten Verbrechern und Politiker des deutsches Regimes:

  • Otto Graf Lambsdorf (FDP) – Ein verurteilter Verbrecher wg. Steuerhinterziehung
  • Andreas Zwickl (CDU) – Drogenkurier – Verhaftet 2009
  • Dieter Althaus (CDU): Verurteilter Verbrecher wg. fahrlässiger Tötung
  • In Östzerreich verurteilt! Lt. Justizministerium des deutschen Regimes gilt er auch in Deutschland als vorbestraft!
  • Hans-Christian Ströbele (GRÜNE): Verurteilt wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (RAF).
  • Walter Döring (FDP): Verurteilt wegen Falschaussage
  • Reinhard Klimmt (SPD): Verurteilt wegen Beihilfe zur Untreue
  • Corinna Werwigk-Hertneck (FDP): Verurteilt wegen Verrat von Dienstgeheimnissen
  • Peter von der Born (NPD): Vorbestraft wegen mehrfacher Körperverletzung
  • Heino Förster (NPD): Vorbstraft wegen versuchten Mordes
  • Helga Lopez (SPD): Verurteilt wegen Steuerhinterziehung
  • Kai Schürholt (CDU): Verurteilt wegen Titelmißbrauch
  • Klaus Landowsky (CDU): Verurteilt wegen Untreue
  • Matthias Wissmann (CDU): Vorbestraft wegen steuerrechtswidrige Wahlkampffinanzierung
  • Otto Wiesheu (CDU): Vorbestraft wegen fahrlässiger Tötung.
  • Thomes Pietzsch (CDU): Vorbestraft wegen Erwerb und Besitz kinderpornographischen Schriften
  • Wie ein Landessprecher mitteilte, habe das keine Auswirkung auf seine Pensionsansprüche aus seiner Tätigkeit im Landtag

Tipp:
Suchen Sie einmal in Google nach „vorbestrafte Politiker“ oder „verurteilt SPD CDU“

Vorstrafen beim Bundesverdienstkreuz kein Problem

Das Vorstrafen bei der Vergabe des Bundesverdienstkreuz kein Problem darstellt, zeigt diese Auflistung (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Harry Fuß (SPD): Beihilfe zur Untreue im Kölner Müllskandal – 3 Jahre Gefängnis
  • Klaus Heugel (SPD-Kommunalpolitiker): verurteilt wegen besonders schweren Fall von Bestechlichkeit – 1 Jahr, 9 Monate Bewährungstrafe
  • Norbert Rüther (SPD-Kommunalpolitiker): Abgeordnetenbestechung und Beihilfe zur Bestechlichkeit – 1 Jahr, 6 Monate Bewährung
  • Otto Graf Lambsdorf (FDP, Bundesverdienstkreuzes (Großkreuz)): 1987 im Zusammenhang mit der Flick-Affäre wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt
  • Otto Wiesheu (CSU, Bundesverdienstkreuz, Bayerischer Verdienstorden): vorbestraft wegen fahrlässiger Tötung (1983 verursachte er unter Alkoholeinfluss (1,75 Promille) einen schweren Verkehrsunfall, bei dem er eine Person tötete und eine weitere schwer verletzte) 12 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, Geldstrafe von 20.000 DM; von einer erfolgreichen Therapie ist nichts bekannt – es folgte die Fortsetzung seiner politische Karriere
  • Thomes Pietzsch (CDU): vorbestraft wegen dem Erwerb und Besitz kinderpornographischen Schriften – Strafe: 100 Tagessätze zu 50 Euro
  • Walter Döring (FDP, ehem. Wirtschaftsminister v. Baden-Württemberg, Bundesverdienstkreuz am Bande): verurteilt wegen Falschaussage
  • Klaus-Rüdiger Landowsky (CDU, Bundesverdienstkreuz 1987 und 1992): verurteilt zu Haftstrafen auf Bewährung, wegen Untreue bei der Kreditvergabe an den Immobilienkonzern Aubis
  • Helga Lopez (SPD): rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt, gilt aber im Sinne des Gesetzes als nicht vorbestraft, da das Strafmaß nicht mehr als 90 Tagessätze betrug.
  • Reinhard Klimmt (SPD, bis 1999 Ministerpräsident des Saarlandes, bis 2000 BRD-Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswese): verurteilt wegen Beihilfe zur Untreue – Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu 300 Mark
  • Michel Friedman (ehem. Mitglied im CDU-Bundesvorstand, Vize-Präsident des Zentralrats der Juden, Bundesverdienstkreuz I. Klasse): verurteilt zu 17.400 Euro Geldstrafe wegen Kokainbesitz
  • Karl Wienand (ehem. Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD): verurteilt zu insgesamt 102.000 DM Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung; Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen Autofahrens unter Alkoholeinfluß; weitere Straftaten unter Skandale
  • Manfred Kanther (ehem. BRD-Innenminister CDU): wegen Untreue zu 1 1/2 Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen zu 170 Euro verurteilt
  • Günther Krause (CDU): wegen Untreue, Betrug und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt (2004 teilweise eingestellt, erneut verhandelt und 2007 zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt
  • Hans Wallner (ehem. Landtagsabgeordneter der CSU): verurteilt zu 1 Jahr Haft auf Bewährung wegen Telefonsex auf Staatskosten (Schaden für den Steuerzahler knapp 27.000 Mark); vorbestraft wegen Beleidigung und falscher eidesstattlichen Erklärung
  • Andreas Zwickel (Kommunalpolitiker CDU): verhaftet wegen Drogen-Kurierfahrten in die Niederlande; verurteilt zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung
  • Ingolf Deubel (ehem. Finanzminister von Rheinland-Pfalz, SPD): In 14 Fällen der Untreue verurteilt (Landgericht Koblenz)


UND DAS IST NUR DIE SPITZE DES EISBERGS


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