NSU-Terror-Prozess

NSU-Terror-Prozess: 
Muss Beate Zschäpe sterben, weil sie aussagen will?

Wenn man sich mal näher mit diesem Fall beschäftigt.
Mal eins und eins zusammenzählt.
Mal nicht auf den Mainstream hört oder diesen als Wahrheit aufsaugt.
Sich die Gerichtsprotokolle ansieht.

Dann gehen einem die Augen auf!

Um überhaupt auch nur annähernd begreifen zu können, was das BRD-Regime mit dem NSU-Schauprozess bezweckt, müssen wir uns zunächst die folgenden herausragenden und unumstößlichen Tatsachen vor Augen führen:
  1. Die der sogenannten NSU-Morde beschuldigten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos waren an keinem der Tatorte gewesen. Von ihnen wurden niemals irgendwelche DNA-Spuren an den Tatorten gefunden.
  2. Die Polizistin Michèle Kiesewetter wurde gemäß US-Geheimdienstbericht von dem türkischen BND-Agenten Mevlüt Kar ermordet. Die beschuldigen Böhnhardt und Mundlos waren gemäß dieses Geheimdienstberichtes nicht am Tatort gewesen.
  3. Der Angeklagten Beate Zschäpe wird noch nicht einmal vorgeworfen, an den sogenannten NSU-Morden beteiligt gewesen zu sein, sondern nur davon gewusst zu haben, weil sie “eine manipulative und dominante Persönlichkeit” sei. Das stellt die sogenannte Beweisgrundlage des ganzen Prozesses dar. Es ist unglaublich.
  4. Zeugen des Systems, die im Prozess auspacken wollten, sind auf mysteriöse Weise “gestorben”
  5. Die Angeklagte Beate Zschäpe wurde von ihren Pflichtverteidigern, die als verlängerter Arm der Bundesanwaltschaft fungieren, erpresst, keine Aussage vor Gericht zu machen, damit die NSU-Mord-Lüge nicht platzt.
Die gesamten Hintergründe der NSU-Mordserie, die man angeblich so ernsthaft in dem NSU-Schauprozess gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe aufzuklären versucht, könnten schon längst geklärt sein, wenn die Hauptangeklagte in München reden dürfte. Wir hatten bislang immer nur die Vermutung gehabt, dass Beate Zschäpe gezwungen wird, vor Gericht kein Wort zu sagen. Jetzt ist es offiziell: Sie darf nicht aussagen, sie wurde von ihren für die Anklage arbeitenden “Anwälten” Sturm, Stahl und Heer sogar erpresst, kein Wort zu den Hintergründen zu sagen. [1] Damit sollte psychologisch-erzieherisch gewährleistet werden, dass die Bevölkerung die Systemlügen auch weiterhin glaubt, denn wer nichts sagt, der hat etwas zu verbergen, so die alte Volksweisheit. Mit der erpressten Aussageverweigerung will man also diese alte Volksweisheit mit Nahrung versorgen, damit die Bevölkerung weiterhin die Systemlügen glaubt.

Und womit haben die Agenten-Anwälte Frau Zschäpe erpresst? Am 217. Verhandlungstag sagte eine Angestellte der Wohnmobilvermietung aus, dass Frau Zschäpe bei der Abholung des Fahrzeugs zusammen mit Böhnhardt ein kleines Kind an der Hand hatte. “Das Kind sagte Mama zu ihr”, sagte die Zeugin aus. Haben die Geheimdienste über die Agenten-Anwälte Zschäpe drohen lassen, ihr Kind zu töten, falls sie aussagt? Dass Zschäpe während des Prozesses noch ermordet werden könnte, sieht der ehemalige Erz-Linke und Publizist Jürgen Elsässer ohnehin als gegeben an. n-tv.de, zitierte Elsässer bereits am 1. Juli 2013 mit den Worten: “Zschäpe droht während des Verfahrens die Ermordung.” Elsässer appellierte in einem offen Brief an Zschäpe, im Gerichtssaal unerwartet auszusagen, “so lange Sie noch können.” Elsässer verwies in seinem Schreiben auf Todesfälle von “Beschuldigten” oder “Zeugen” in diesem und ähnlichen Verfahren, die alle starben, nachdem sie angekündigt hatten, auszusagen. “Deshalb muss Ihre Aussage überraschend kommen,” so Elsässer.

Entscheidend ist, dass trotz der dem Gericht vorliegenden Strafanzeige von Zschäpe, nämlich erpresst worden zu sein, nicht auszusagen, keine Ermittlungen aufgenommen werden. Aber der Höhepunkt der menschenrechtlichen Despotie, wie sie noch nicht einmal in Nordkorea vorkommen dürfte, ist, dass der vorsitzende Richter Götzl die Angeklagte auch nach dieser Strafanzeige immer noch nicht aussagen lässt, obwohl es sich bei dem Recht auf “Gehör vor Gericht” um ein internationales Urrecht handelt, ganz besonders nach EU-Recht. [2] Warum verweigert also der Richter die angeblich so sehr gewünschte Aufklärung durch die Aussage der Angeklagten?

Die Tatsache, dass Frau Zschäpe offenbar durch Erpressung an einer umfassenden Aussage gehindert wird, bedeutet auch, dass man der Frau mit der Ermordung ihres Kindes gedroht haben könnte, falls sie über die Hintergründe der NSU-Morde vor Gericht aussagt. Um ihr eigenes Leben dürfte Frau Zschäpe kaum bangen, wohl aber als Mutter um das Leben ihres Kindes. Sie wird alles tun, um das Leben ihres Kindes zu schützen. Alles! Solche Methoden sind für Menschen mit einem Rest von natürlichem Rechtsempfinden und Menschlichkeit kaum noch zu ertragen.

Und die türkischen Nebenkläger bleiben still, bis auf den Vater des ermordeten Halit Yozgat, Ismail Yozgat. Aber Ismail Yozgat wurde von Richter Götzl ebenfalls mit einem Redeverbot vor Gericht belegt und die Beweisanträge seines Anwalts, die Tatbeteiligung des Geheimdienstmannes Andreas Temme anhand der neuen forensischen Tatsachen sowie der Fakten aus den abgehörten Telefonaten zu untersuchen, wurden abgelehnt. Dass die übrigen Hinterbliebenen angesichts der überwältigenden Beweise, dass ihre Angehörigen von Systembediensteten ermordet wurden, still bleiben, wahrscheinlich für Geld still bleiben, löst bei jedem Menschen mit Mindestanstand schlimmste Ekelgefühle aus. Und vor diesen Menschen sollen die Deutschen multikulturellen Respekt haben.

Da erscheint aber die Frage erst recht berechtigt, warum die BRD den Hinterbliebenen der NSU-Opfer 900.000 Euro bezahlt hat? Jeden Tag werden Menschen ermordet, und der Staat bezahlt keinen Pfennig, was er auch nicht muss. Niemals werden Hinterbliebene bei Mordtaten entschädigt. Bei den sogenannten NSU-Morden erhielten die Witwen der Mordopfer aber je 10.000 Euro, die Kinder noch einmal je 5.000 Euro. Da kommen bestenfalls 200.000 Euro zusammen. Wohin gingen also die restlichen 700.000 Euro, wenn nicht als Schweigegeld an die türkischen Gemeinden in der BRD? Warum? Damit die Türken still halten? Immerhin sind zwei Drittel aller in der BRD lebenden Türken der Überzeugung,“dass hinter den Morden die staatlichen Stellen stecken” (Focus), und nicht die “Neonazis”?

Alle wissen es, zu allererst weiss es Richter Manfred Götzl, dass die NSU-Morde vom BRD-Geheimdienst, also von Staatsbediensteten verübt wurden. Zu deutlich kam diese Tatsache durch die Lügen des enttarnten Geheimdienstmannes Andreas Temme vor Gericht ans Tageslicht: “Der Zeuge lügt. Allen im Saal ist das klar: der Verteidigung, den Bundesanwälten, den Richtern und den Nebenklägern. Andreas T. muss etwas gesehen haben, als er das Internetcafé verlassen hat. Das geht aus dem Polizeivideo, in dem er seinen Aufenthalt nachspielt und das im Gerichtssaal A101 vorgeführt wird, klar hervor. … Der Ex-Verfassungsschützer kann die Leiche, die hinter einem hüfthohen Schreibtisch lag, gar nicht übersehen haben, als er das Café in Kassel verlassen hat. Und vielleicht hat er sogar den Mord selbst beobachtet. Wer weiß. Mit der Klarheit der Lüge fängt die Unklarheit an. Denn was würde diese Lüge, wenn man sie denn beweisen könnte, bedeuten? Dass der Verfassungsschutz in den Mord an Cafébetreiber Halit Yozgat am 6. April 2006 in Kassel verwickelt ist?” [3]

Die Spuren des Mordes, die nur zu den Staatsbediensteten führen hätten können, wurden schon frühzeitig beseitigt, wie zum Beispiel die Videobänder des Internet-Cafés in Kassel, worauf die wirklichen Täter zu sehen waren. “Die Mordkommission sichert kurze Zeit später den Tatort. Man hält die Personalien der noch anwesenden Internetbesucher fest, sichert die Spuren, die Internetbenutzerdaten (und die Videobänder der Überwachungskamera).” [4] Doch die hessische Landesregierung verlangte die Herausgabe der Videobänder von der Mordkommission in Kassel. Als die Bänder später zurückgegeben wurden, endeten die Aufnahmen mit dem Eintreten von Geheimdienstmann Temme in das Ladenlokal, danach war alles schwarz.

Niemand außer Temme war zur Tatzeit am Tatort, und an seiner Kleidung befanden sich Schmauchspuren der Tatwaffe. Aber für Richter Götzl ist es ausreichend, dass Temme sagt, er sei es nicht gewesen, obwohl nur er nach allen forensischen und zeittechnischen Abläufen der Täter gewesen sein konnte. Vielleicht mit noch zwei weiteren Agenten des BRD-Geheimdienstes.

Diese Tatsachen wurden von allen Medien vielfach verbreitet, was die Verbrecher-Journaille aber nicht daran hindert, sofort wieder zu hetzen, “die Nazis Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe” seien die Täter gewesen. Diese Lügen-Presse ist so ruchlos und verdorben wie die NSU-Verbrechen selbst.

Sogar die geheimen Mitschnitte von abgehörten Telefonaten der Geheimdienstler des “Verfassungsschutz” wurden veröffentlicht. Ausgerechnet der mit der Betreuung des mordverdächtigen Kollegen betraute Geheimschutzbeauftragte des Verfassungsschutzes, Hess, sagte in einem Telefonat zum Täter Temme wörtlich: “Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so was passiert, bitte nicht vorbeifahren.” Thomas Bliwier, Anwalt der Nebenkläger, sagte dazu: “Dieser Satz in einem dienstlichen Gespräch durch den Geheimschutz-Beauftragten deutet natürlich darauf hin, dass er dienstlich da war und er eine gewisse Kenntnis über eine bevorstehende Tat vorhanden war. Aus meiner Sicht macht dieser Satz sonst keinen Sinn.” [5] Demnach hat Temme genau gewusst, was in Kassel passieren würde, oder was passieren sollte, wie es die Nebenkläger vor dem Münchner Oberlandgericht vorgetragen haben: “Die Nebenkläger wollen unter anderem beweisen, dass Andreas Temme nicht zufällig am Tatort war, sondern bereits vor dem Mord ‘konkrete Kenntnisse von der geplanten Tat, der Tatzeit, dem Tatopfer und den Tätern hatte’. Und sie wollen anhand abgehörter Telefonate belegen, dass der Hessische Verfassungsschutz davon gewusst hat – und alles tat, die Polizei bei ihren Ermittlungen zu behindern und abzulenken.” [6]

Die Wahrheit über die System-Täterschaft der sogenannten NSU-Morde wird mit allen zur Verfügung stehenden Machtmittel unter Verschluss gehalten: “Hat ein hessischer Verfassungsschützer vom Kasseler NSU-Mord gewusst und wurde er von der Behörde gedeckt? Anwälte fordern eine Untersuchung. Doch die Bundesanwaltschaft sträubt sich?,” [7] fragen sogar die Systemzeitungen.

Die Angst des Systems, ertappt zu werden, ist groß. Aber selbst Temmes Frau schloss in einem abgehörten Telefonat mit ihrer Freundin nicht aus, dass ihr Mann der Mörder ist. Offenbar ist es ganz normal beim Verfassungsschutz, dass gemordet wird, um damit die unterdrückte Bevölkerung auf Kurs der BRD-Existenzlügen zu halten. Wörtlich sagte Frau Temme zu ihrer Freundin am Telefon: “Ach, was weiß ich denn, vielleicht war er es ja doch. Er hat auch nie gesagt: ‘Ich war es nicht’.” [8]

Diese Verbrechen werden von der jüdischen Lobby auch deshalb benötigt, damit die Deutschen weiterhin blind vor der Wahrheit gehalten werden können. Es geht nur darum, ein Schreckensbild des Nationalen zu erzeugen. Und da ist jedes Mittel recht. So wie Israel die islamistische Mordorganisation IS finanziert und mit Waffen ausrüstet, um den Mittleren Osten zugunsten Israels zu destabilisieren, so bauten die jüdischen Organisationen Ausländer-Mörder unter dem Schutz des deutschen Geheimdienstes auf. Carsten Szczepanski ist beispielsweise ein verurteilter Ausländermörder (sein Opfer überlebte schwerverletzt). Er wurde damals auf Anordnung von höchster Stelle von der Haft verschont und in den Geheimdienst geholt. Szczepanski hat man sogar mit staatlichen Fahrzeugen zu sogenannten Extremistentreffen chauffiert. “S. wurde 1995 wegen versuchten Mordes an einem Nigerianer zu einer langjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, vom Brandenburger Verfassungsschutz aber gleichwohl als Quelle geführt und als Freigänger sogar zu Neonazi-Treffen chauffiert.” [9]

Wenn man weiß, wer Carsten Szczepanski unbedingt als Geheimagent haben wollte und dafür sorgte, dass er offiziell als Ausländermörder beim Verfassungsschutz eingestellt wurde, dann weiß man auch, für welchen Geheimdienst die Verbrecher letztendlich arbeiten mussten: “Der damalige brandenburgische Innenminister Alwin Ziel von der SPD bestätigte nun, dass Ignatz Bubis vom Zentralrat der Juden ihn ermutigte, Carsten S. als V-Mann einzusetzen. … ‘Piato’, so der Deckname des V-Manns, sollte eigentlich wegen des versuchten Mordes – an einem nigerianischen Mann – acht Jahre lang ins Gefängnis.” [10]

Der Verdacht erhärtet sich also immer mehr, dass das BRD-System mit den sogenannten NSU-Massenmorden die Menschen an einem nationalen Erwachen hindern und gleichzeitig von seinen eigenen Untaten am Volk (Multikultur-Elend und Euro-Tribut) ablenken will. Und da darf die unschuldig vor Gericht stehende Beate Zschäpe nicht nur nicht aussagen, sondern sie muss sich auch noch verurteilen lassen, damit die großen Systemlügen nicht auffliegen. Deshalb wurden neue Gesetze erlassen, die seit dem 1. August 2015 in Kraft sind, die die Aufklärung über die Systemlügen noch brutaler verfolgen als bisher schon. Nach dem neuen Gesetzeswerk werden normale Straftatbestände nunmehr vom System in einer frei definierbaren Stufe “Hass”, also nach Gesinnung, eingeordnet. Wer zum Beispiel vor Bereicherer-Zelten demonstriert und die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft feststellt, dass dahinter “Hass” steckt, indem Gedankenlesen praktiziert wird, fällt bei der Strafverfolgung und -zumessung unter die Kategorie “Terrorismus”, wird also schwerer als “normal” bestraft. Ähnliches gilt für den geistigen Widerstand.

Sollte sich Beate Zschäpe in der Zelle “das Leben nehmen”, können wir davon ausgehen, dass es sich nicht um einen Selbstmord handelt. Es sei denn, sie würde nach ihrer Strafanzeige, in der sie mitteilt, nicht aussagen zu dürfen, erfahren, dass ihr Kind nicht mehr lebt. Dann sähe auch sie wahrscheinlich keinen Sinn mehr darin, den schrecklichen Schauprozess als Marionette der Anklage weiterhin am Leben zu erhalten. Dann würde sie sich umbringen, und sie könnte sich dabei professioneller Assistenz sicher sein.

Quellen:
  1. Am 24. Juli 2015 setzte Beate Zschäpe noch eine Strafanzeige drauf. Sie beschuldigt ihre Anwälte: “Sie hätten vertrauliche Informationen ausgeplaudert, während der Hauptverhandlung getwittert, sich nicht ordentlich vorbereitet. Der gewichtigste Vorwurf: Die Anwälte versuchten sie zu erpressen, nicht im Prozess auszusagen.” (FAZ, 29.07.2015, S. 1)
  2. “Das rechtliche Gehör vor Gericht ist ein “prozessuales Urrecht” des nationalen Verfahrensrechts. In der europäischen Rechtsprechung hat sich der Gehörsgrundsatz als elementare Voraussetzung eines fairen Gerichtsverfahrens etabliert.” (Dr. Peter Philipp Germelmann, Das rechtliche Gehör vor Gericht im europäischen Recht, Europäisches Recht, Politik und Wirtschaft, Band 379)
  3. Welt.de, 01.04.2014
  4. de.indymedia.org, 12.04.2013
  5. ZDF: Heue Journal, 23.02.2015
  6. Welt.de, 01.03.2015
  7. blog.zeit.de, 26. Februar 2015
  8. Welt.de, 01.03.2015
  9. Der Spiegel, 19/06.05.2013, S. 39
  10. Hajo Funke, Professor für Politische Wissenschaft am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin, hajofunke.wordpress.com, 29.04.2013
  11. Der Honigmann 08/2015

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