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AfD-Watch

AfD-Watch ist der Lächerlichkeit preiszugeben, die dem Blog gebührt

....  dass ein Blog, das sich AfD-Watch nennt und dessen “Team” aus Angst vor Konsequenzen anonym bleiben will, diese Anonymität nutzt, um namentlich genannte Individuen zu diffamieren, anzuprangern und zu Aktionen gegen diese Individuen aufzurufen.
Bereits diese Einleitung reicht eigentlich, um zu wissen, dass es sich bei AfD-Watch um undemokratische, im günstigsten Fall Rufmörder, im ungünstigsten Fall Anstifter zu weiteren Straftaten handelt.

Nun hat Roland K. die Anklage gegen AfD-Watch mit dem Hinweis auf mangelnde Sorgfalt bei der Recherche und Verletzung des öffentlichen sittlichen Empfindens erweitert.

Die Verteidigung, ein Nobbie, also offensichtlich ein Nachwuchsanwalt, der noch keinen richtigen Namen hat und sich deshalb mit einer Verniedlichung oder Infantilisierung von Norbert zufrieden geben muss, umfasst drei Punkte:
  • Nur weil Karsten Mende sagt, er sei ein anderer Karsten Mende als der Karsten Mende im Text auf AfD-Watch, muss nicht stimmen, was Karsten Mende sagt.
  • Blogger Karsten Mende müsse belegen, dass er nicht Kriminalkommissar Karsten Mende sei.
  • AfD-Watch habe im Treu und Glauben gehandelt und seinem Gastautor geglaubt. Deshalb könne er nicht dem Blogger Karsten Mende glauben, da sich die Aussagen von Gastautor und Blogger Karsten Mende diametral verhielten, er also entscheiden müsse, wem er glaube.



Die Erweiterung der Anklage gegen AfD-Watch durch Roland K. ist begründet und zulässig. AfD-Watch ist wegen Verstoßes gegen die demokratische Grundordnung, die guten Sitten, die Sorgfaltspflicht und gegen die Logik zu verurteilen.

Begründung:
  1. Die demokratische Grundordnung
  2. Die Logik
  3. Die guten Sitten und die Sorgfaltspflicht

1.) Demokratische Grundordnung

Es kommt nicht von ungefähr, dass in demokratischen Systemen ein Angeklagter so lange nicht verurteilt wird, wie seine Schuld nicht erwiesen ist. Anders formuliert: Damit ein Angeklagter verurteilt werden kann, muss seine Schuld bewiesen werden. Nun hat sich in den letzten Jahren eine antidemokratische Fraktion herausgebildet, vornehmlich handelt es sich dabei um Linke und Genderisten wie Ilse Lenz, die die Unschuldsvermutung streichen wollen und die Last des Unschuldsbeweises dem auferlegen wollen, der beschuldigt wird.

Enstprechend müsste in diesem antidemokratischen oder besser: faschistischen Weltbild ein Angeklagter seine Unschuld beweisen und nicht der Kläger die Schuld.

Dies öffnet der Willkür Tür und Tor und beseitigt den Rechtsstaat und danach die Demokratie. Muss der Angeklagte seine Unschuld beweisen, ist die Anklage mit keinerlei Kosten verbunden. Willkür und Boshaftigkeit sind keine Grenzen gesetzt, wie am Beispiel von AfD-Watch deutlich wird. Man kann über andere behaupten, was man behaupten will, wohlwissend, dass es keine Last des Beleges der eigenen Behauptungen gibt, vielmehr muss das Opfer willkürlicher Behauptungen beweisen, dass die Behauptungen falsch sind.

Wenn wir also behaupten, dass Ilse Lenz vom russichen Geheimdienst finanziert wird und AfD-Watch ein Ableger der grünen Gunda-Werner-Stiftung ist, dann ist es, nach dieser Logik nicht an uns, die Behauptungen zu beweisen, sondern an den Zielen der Behauptungen, sie zu widerlegen.

Wer denkt, die Umkehr der Beweislast habe auch nur im Entferntesten noch etwas mit Demokratie zu tun, der ist wegen einer nicht mehr tolerierbaren geistigen Schwäche aus dem öffentlichen Leben zu entfernen und sofern er sich nicht freiwillig entfernt, wäre er dazu zu verurteilen.











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