Was ist eigentlich die Haupttätigkeit
des Axel-Springer-Verlages?
Bereits zum vierten Mal in Folge sind deutsche Verlage mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich gegen den Werbeblocker Adblock Plus vorzugehen. Nach Verfahren in München und Hamburg habe nun auch das Landgericht Köln festgestellt, dass der Adblocker und das damit verbundene Geschäftsmodell legal seien, teilte die Eyeo GmbH, die Firma hinter Adblock Plus, am Dienstag in Köln mit. Der Axel-Springer-Verlag habe in dem Verfahren dabei deutlich gemacht, dass durch den Adblocker der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit behindert werde: die Vermarktung von Werbung.
Nach Angaben von Eyeo erklärten die Springer-Anwälte dem Gericht in einem Schriftsatz: "Das Kerngeschäft der Klägerin ist die Vermarktung von Werbung. Journalistische Inhalte sind das Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Publikums für die werblichen Inhalte zu erreichen." Für den Schutz dieses Kerngeschäfts habe der Verlag im Verfahren gerichtliche Hilfe gesucht und gefordert, es solle keinem Produkt erlaubt sein, Werbeanzeigen im Internet zu blockieren. Damit wandten sich die Springer-Anwälte explizit gegen eine Entscheidung des Landgerichts Hamburgs. Dieses hatte im April 2015 darauf verwiesen, dass Werbeblocker nicht das Kerngeschäft von Medien, die Vermittlung journalistischer Inhalte, beeinträchtigten.
Zudem bezweifeln die Anwälte, dass die Nutzer zum Einsatz von Adblockern berechtigt seien, da die Interessen der Verlage überwögen.
"Es handelt sich um rein egoistische Entscheidungen, die kostenlose Medienangebote für die Allgemeinheit gefährden und damit das Grundrecht der Pressefreiheit auch in seiner Institutsfunktion aktivieren", heißt es weiter.
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