Nach der Impfung erkrankte sie schwer.
Die Unfallkasse wollte jedoch keinen Arbeitsunfall anerkennen, weil die Immunisierung nicht verpflichtend gewesen sei.
Die Frau, die inzwischen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommt, ging vor Gericht und bekam Recht!
Das Sozialgericht Mainz (Az. S 10 U 48/11) entschied:
Eine Erkrankung nach einer Impfung kann als Arbeitsunfall anerkannt werden, wenn der Arbeitgeber sie wegen der besonderen Gefährdung der Mitarbeiter empfohlen hat.
Damit gibt es nun einen Präzedenzfall für alle, die von ihrem Arbeitgeber oder einer Behörde zu einer Impfung gezwungen werden sollen.
Bravo, Sozialgericht Mainz!
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