Sexualkunde Pflicht

BEUGEHAFT FÜR VATER, WEIL TOCHTER NICHT ZUM SEXUAL-UNTERRICHT KAM

Weil sie ihre Tochter nicht am Sexualkunde-unterricht teilnehmen ließen, wurde gegen zwei Eltern Erzwingungshaft verhängt.

Darf eine Grundschülerin die Teilnahme an zwei Schulstunden verweigern, weil es im Unterricht um Sexualkunde ging?
Diese Frage sorgt in Eslohe-Reiste (Hochsauerland) für Diskussionen. 
Es geht um zwei Fehlstunden einer Viertklässlerin im Jahr 2012. Das Schulamt vertrat die Ansicht, dass Kinder am Sexualkundeunterricht teilnehmen müssen. Es sah die beiden Fehlstunden somit als Verstoß gegen die Schulpflicht an. Das zuständige Mescheder Amtsgericht verhängte gegen die Eltern des Mädchens ein Bußgeld. Diese weigerten sich aber, zu zahlen. „Das wäre ja ein Schuldeingeständnis gewesen“, sagte der Vater, Eugen Martens.
Daraufhin musste er am 8. August für einen Tag in Beugehaft. Martens begründet seine Haltung so: „Durch diesen frühkindlichen Sexualunterricht kann die Psyche der Kinder gestört werden. Da müssen wir als Eltern abwägen, was für unsere Kinder gut ist. Ich habe meiner Tochter nie verboten, am Sexualunterricht teilzunehmen. Ich habe ihr erlaubt, den Unterricht zu verlassen, wenn es ihr unwohl dabei ist, damit es nicht zu ähnlichen Ereignissen kommt, wie wir sie diese Tage aus Borken hörten, wo Schüler im Sexualunterricht kollabierten und ins Spital eingeliefert werden mussten“.

Auch seine Frau hätte nach seinen Angaben ursprünglich für einen Tag ins Gefängnis gemusst; dies sei aber wegen ihrer Schwangerschaft auf 2014 verschoben worden.

Eugen und Luise Martens gehören einer kleinen Bewegung namens "Organische Christus-Generation" (OCG) an. 1500 Menschen sollen ihr in Deutschland und der Schweiz folgen.
Die Eltern wollen auch ihre anderen sieben Kinder nicht am Sexualkundeunterricht teilnehmen lassen. Und wenn sie müssen? "Dann suchen wir nach anderen Lösungen", sagt der Vater. Auch eine Auswanderung schließt er nicht aus.

Bundesverfassungsgericht: Schulpflicht hat Vorrang vor religiösen Werten

Ach ja
Und wieder wird mit zweierlei Maß ein Gesetzt ausgelegt.
Schildbürgerstaat Deutschland eben.

Der Sprecher der Kreisverwaltung Meschede, Jürgen Uhl, sagte, dass die Schulpflicht für alle Fächer und Stunden gelte: „Es gibt keine Möglichkeit auf Befreiung.“
Bereits 2009 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Schulpflicht Vorrang vor religiösen Werten hat. 
Damals war die Beschwerde einer baptistischen Aussiederfamilie aus dem Kreis Paderborn abgelehnt worden. Die Begründung des Gerichts: Das elterliche Erziehungsrecht erfahre eine Beschränkung durch die allgemeine Schulpflicht. Die mit dem Schulbesuch verbundenen Spannungen zwischen der eigenen religiösen Überzeugung und einer anders geprägten Mehrheit seien „grundsätzlich zumutbar“.

Quellen: WAZ, idea

Hier ein TV-Video über den Fall:


Die Fakten:
Melitta wohnt mit ihren Eltern bei Meschede, hat 7 Geschwister und besucht die 4. Klasse der Grundschule in Eslohe/Reiste.
Von den Lehrern dieser Schule wird sie stets wegen ihres auffallend positiven Verhaltens gelobt.
Als jedoch der Sexualkundeunterricht in ihrer Grundschule eingeführt wird, verlässt Melitta M. den Unterricht, da sie sich bei diesem Thema nicht mehr wohl fühlt.

Dass ihr Verhalten nur nachvollziehbar ist, zeigen übrigens die jüngsten Vorfälle aus Borken, wo am 27.06.2013 acht Schüler der 6. Schulklasse kollabierten, als man ihnen Abbildungen von Geschlechtsorganen vorlegte. 

Melitta wurde schließlich, nach einem Gespräch mit der Schulleitung, von der Rektorin und einer weiteren Lehrerin, gewaltsam ins Klassenzimmer gezogen und musste wegen ihres Wiederstandes, den Rest der Stunde im Lehrerzimmer absitzen.
In Anbetracht der Tatsache, dass wir an deutschen Schulen mittlerweile Alternativ-Unterricht für konfessionslose Kinder und an vielen Schulen sogar Islamunterricht für muslimische Schüler anbieten, um möglichst Tolerant zu wirken, ist diese intolerante und von unseren Gesetzgebern vorgegebene Vorgehensweise nicht nachvollziehbar. 

Schlimmer noch:
Da dem Schulamt nämlich die Stunde im Lehrerzimmer sowie eine weitere Sexualkundestunde als Fehlstunden gemeldet wurden, kam die Maschinerie der Behörden in Gang:
Nach einem Bußgeldbescheid, mit folgender Zahlungsverweigerung von Melittas Eltern, folgte eine Anklage vor Gericht, dann der Besuch des Gerichtsvollziehers und schließlich die Weiterleitung ans Oberlandesgericht, wo sich die Eltern nicht mehr selber verteidigen durften.
Nach einer weiteren, letztmaligen Zahlungsaufforderung, wurde Melittas Vater Eugen M. Schließlich mitgeteilt, dass sowohl ihm, als auch seiner Ehefrau Luise, für einen Tag Erzwingungshaft angeordnet wird und sie sich bitte freiwillig bei der zuständigen JVA melden mögen.
Da Eugen M. Von seiner Unschuld überzeugt war, kam er dem nicht nach und wurde darauf hin, von Justizvollzugsbeamten abgeführt und schließlich inhaftiert.


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