Feinde

Die Feinde Deutschlands

Trittin: 
„Deutschland verschwindet jeden Tag immer mehr, und das finde ich einfach großartig.”

Quelle dieser Aussage: Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 02.01.2005


Jürgen Trittin:
Die politische Karriere eines Deutschland-Abschaffers

Während seines Studiums war Trittin Mitglied des Kommunistischen Bundes (KB) und zeitweilig Mitglied des AStA sowie Präsident des Studentenparlaments. Seit 1980 ist er Mitglied bei den Grünen.
Von 1982 bis 1984 war Trittin Geschäftsführer der Ratsfraktion der Alternativen-Grünen-Initiativen-Liste (AGIL) Göttingen und 1984 bis 1985 Pressesprecher der Grünen-Landtagsfraktion Niedersachsen.

1985 rückte er aufgrund des damals bei den Grünen praktizierten Rotationsprinzips in den Niedersächsischen Landtag nach und wurde im selben Jahr zum Fraktionsvorsitzenden gewählt. 
Das Amt hatte er bis 1986 und erneut von 1988 bis 1990 inne.

1989 war er Mitbegründer der Zeitschrift Der Rechte Rand.

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Von Trittin stammt auch der Ausspruch:
"Noch nie habe ich die Nationalhymne mitgesungen und werde es auch als Minister nicht tun."

Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 2. Januar 2005, S. 6
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Fortsetzung: 
Die politische Karriere eines Deutschland-Abschaffers

Von 1990 bis 1994 war er im Kabinett von Ministerpräsident Gerhard SchröderMinister für Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Niedersachsen.Wegen des bei den Grünen herrschenden Prinzips der Trennung von Amt und Mandat schied Trittin aus dem Landtag aus. Nach dem Ende der rot-grünen Koalition kehrte er 1994 in den Landtag zurück und wurde stellvertretender Fraktionsvorsitzender.

Von 1994 bis 1998 war Trittin Sprecher des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen. Sein Landtagsmandat legte er deshalb erneut nieder. 1998 gab er dieses Amt mit dem Einzug in den Bundestag auf. Jürgen Trittin ist stets über die Landesliste Niedersachsen in den Deutschen Bundestag eingezogen.

Am 27. Oktober 1998 wurde Trittin als Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in der von Bundeskanzler Gerhard Schröder geführten Bundesregierung vereidigt. In dieser Position handelte er den sogenannten Atomausstieg aus. Nachdem die Landwirtschaftsministerin Renate Künast zur Vorsitzenden der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gewählt wurde, nahm Trittin ab dem 4. Oktober 2005 kurzzeitig zusätzlich die Geschäfte des Bundesministers für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wahr. Nach der Wahl von Angela Merkel zur Bundeskanzlerin schied er am 22. November 2005 endgültig aus dem Amt.

Nach der Bundestagswahl 2005 scheiterte er bei der Wahl zum Fraktionsvorsitzenden gegen Fritz Kuhn. und wurde stattdessenstellvertretender Vorsitzender sowie politischer Koordinator des Fraktionsarbeitskreises IV „Außenpolitik, auswärtige Kulturpolitik, Menschenrechte, Entwicklungspolitik, Verteidigung, Europa“. Als Direktkandidat im Wahlkreis Göttingen erreichte er bei der Bundestagswahl 2005 7,8 % der Erststimmen.

Im November 2008 wählte die Bundesdelegiertenversammlung der Grünen Renate Künast und Jürgen Trittin zu ihren Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl 2009. Er führte, gemeinsam mit Brigitte Pothmer, erneut die niedersächsische Landesliste an und war zudem wieder Direktkandidat im Wahlkreis Göttingen, wo er 13,0 % der Erststimmen erhielt. Nach der Wahl wurde er am 6. Oktober 2009 zusammen mit Renate Künast Vorsitzender der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Trittin ist Mitglied im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union, im Unterausschuss Vereinte Nationen und stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss. Er gehört außerdem seit 2000 dem Parteirat der Grünen an.


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Die Anklage gegen diesen Mann müsste heißen:
Herr Trittin wird Angeklagt wegen
Hochverrats
der aktiven Arbeit am Völkermord des deutschen Volk
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Gesetzliche Definition Völkermord
Ein Völkermord oder Genozid ist seit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht. Gekennzeichnet ist er durch die spezielle Absicht,
„eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“.

Dabei ist allein die Absicht zur Vernichtung der Gruppe erforderlich, nicht aber auch die vollständige Ausführung der Absicht, um den Straftatbestand des Völkermords zu erfüllen. Es muss eine über den Tatvorsatz hinausgehende Absicht vorliegen, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.

Absicht und Ausführung sind – was die massive Islamisierung Deutschlands und Europas anbetrifft – bereits seit Jahrzehnten gegeben. Die demografischen Beweise sind erdrückend, ebenso die Absichtserklärungen von Politikern, Kirchenführern, Industriellen, Medien und sonstigen Sprechern desjenigen Spektrums, das ich als das politische Establishment bezeichne.







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