IS nicht Verboten

Auf Straßen und Plätzen in Deutschland, wie erst Anfang der Woche vor der US-Botschaft in Berlin, vor dem Brandenburger Tor und zuvor schon Ende Juli in Saarbrücken, weht die schwarze Fahne der IS-Fanatiker.

Wieso ist das überhaupt möglich?

Dass deren Symbole überhaupt straffrei gezeigt werden dürfen, ist ein Erbe von Rot-Grün.

Was ist das nur für ein Bauernstaat und eine Bananenrepublik.
Man kann sich nur noch schämen ein Deutscher zu sein.
Das ist nicht nur peinlich sondern einfach nur Lachhaft.
Ich für meinen teil, versuche hier bei mir zu vermeiden, es zu erwähnen, das ich Deutscher bin!



IS-Propaganda ist in Deutschland nicht verboten

Das Verbot der Terrorgruppe Islamischer Staat wird in Deutschland von allen Bundestagsfraktionen favorisiert.
Dass deren Symbole überhaupt straffrei gezeigt werden dürfen, ist ein Erbe von Rot-Grün.

Sie morden, vergewaltigen und brandschatzen im Namen des Korans, nennen sich Islamischer Staat (IS, auch als Isis bekannt) und haben auch Anhänger in Deutschland. Und diese zeigen einschlägige Flaggen und Symbole nicht nur im Internet unter dem Namen "Islamischer Staat Berlin" bei Facebook, sondern auch in der deutschen Öffentlichkeit.

Während in den Reihen von Regierungs- und Oppositionsfraktionen im Bundestag die Forderung nach einem Verbot der Organisation in Deutschland erhoben wird, können deren Vertreter bislang öffentlich unbehelligt Werbung betreiben.

Auf Straßen und Plätzen in Deutschland, wie erst Anfang der Woche vor der US-Botschaft in Berlin, vor dem Brandenburger Tor und zuvor schon Ende Juli in Saarbrücken, weht die schwarze Fahne der Fanatiker. Selbstbewusst präsentieren sogar untereinander konkurrierende Sympathisanten des Islamismus ihre Symbole – und das ist nach geltender Rechtslage legal.

Zwar ist die Facebook-Seite mit dem Titel "Islamischer Staat Berlin" inzwischen wieder verschwunden. Aber gegen die Sympathiewerbung mit Flaggen und Symbolen des Islamismus sehen sich die Ordnungsbehörden weder in Berlin noch Saarbrücken imstande, etwas zu unternehmen.

Der Grund ist das, was man eigentlich eine Gesetzeslücke nennen müsste. Diese war jedoch 2002 von der damaligen rot-grünen Regierungskoalition genau so gewollt. So verabschiedete der Deutsche Bundestag Mitte Juni 2002 unter dem Eindruck der Terroranschläge des 11. September in den USA einen Gesetzentwurf. Dieser machte zwar über eine Änderung im Paragrafen 129b die strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern und Unterstützern ausländischer terroristischer Vereinigungen möglich.

Die Strafbarkeit von "Sympathiewerbung" im Inland für kriminelle oder terroristische Vereinigungen des Auslands wurde jedoch im gleichen Zuge abgeschafft – auf Betreiben vor allem der Grünen.

"Die Tathandlung des Werbens soll ... auf das gezielte Werben um Mitglieder und um Unterstützer beschränkt werden. Die Sympathiewerbung ... kann hingegen ohne Einbuße für bedeutsame Rechtsgüter aus dem Tatbestand ausgeschieden werden", hieß es damals in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses 
(Bundestagsdrucksache 14/8893 vom 24.4.2002).

Quelle


Und während dessen:
"Steven Sotloff" IS-Video zeigt Ermordung zweiter US-Geisel





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