Wuppertal:
Die erste Scharia-Polizei Deutschlands geht auf Streife.
Die von Salafisten gegründete Truppe soll Jugendliche von dem Besuch von Spielhallen und ähnlichen Vergnügungen abhalten.
Auf der Facebook-Seite der islamistischen Truppe ist unter anderem auch ein Foto der Salafisten auf einer Streife zu sehen.
Wer in Wuppertal auf der Straße Alkohol trinkt, raucht oder eine Spielhalle besucht, muss nunmehr damit rechnen, von der Scharia-Polizei angesprochen und gemaßregelt zu werden.
Auch vor Diskotheken soll die Scharia-Polizei zu finden sein.
Auf einem inzwischen wieder aus dem Internet entfernten Video soll gezeigt worden sein, wie eine Gruppe Jugendlicher verfolgt und gemaßregelt wurde.
Es gehe darum, ein gottgefälliges Leben zu führen, rechtfertigte der Hauptredner des Videos die Szene.
Gegenüber blu-NEWS bestätigte die Wuppertaler Polizei am Donnerstag die Existenz des Videos. Die Polizeisprecherin wies aber auch darauf hin, dass sich bei den Streifengängen der Scharia-Polizei bislang keine Anhaltspunkte für Straftaten ergeben hätten.
Mit Jugendlichen zu diskutieren, um sie von bestimmten Dingen zu überzeugen oder abzubringen, sei nicht strafbar.
Der bekannte Salafisten-Idiot Pierre Vogel lobte in einem am Mittwoch auf YouTube veröffentlichten Video das Konzept der Scharia-Polizei.
Nach der Berichterstattung durch blu-NEWS hat die Polizei in Wuppertal mitgeteilt, dass nun doch Strafverfahren gegen die Salafisten der „Scharia-Polizei” eingeleitet wurden.
Am Donnerstagvormittag hieß es noch, die von Salafisten gegründete „Scharia-Polizei” begehe keine strafbaren Handlungen. Aber nach der Berichterstattung von blu-NEWS verkündete die deutsche Polizei, Strafverfahren eingeleitet zu haben.
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Jetzt also doch Strafverfahren gegen die „Scharia-Polizei”
Nachdem die Wuppertaler Polizei noch am Donnerstagvormittag gegenüber blu-NEWS erklärt hat, in den Handlung der Scharia-Polizei keine strafbaren Handlungen sehen zu können, da es nicht strafbar sei, Jugendliche anzusprechen, um sie von etwas zu überzeugen oder abzubringen, veröffentlichte sie am späten Nachmittag eine Presse-Meldung, in der von Strafverfahren gegen die Salafisten wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz die Rede war.
In diesem Zusammenhang wurde von der Polizei darauf verwiesen, bereits am Mittwochabend eine Streife der Scharia-Polizei in der Elberfelder Innenstadt kontrolliert zu haben.
Auch wird Birgitta Radermacher, die Polizeipräsidentin von Wuppertal, Remscheid und Solingen, mit einer Warnung davor zitiert, das Gesetz selber in die Hand zu nehmen:
„Das Gewaltmonopol liegt ausschließlich beim Staat! Ein Auftreten, das einschüchtert, verunsichert oder provoziert, wird nicht geduldet. Es gibt keine Legitimation für diese ‘Scharia-Polizei’.
Wählen Sie 110, wenn Sie diesen Leuten begegnen.”
Die Verwendung des Begriffes „Shariah Police” auf den Jacken der Salafisten sei jedoch keine strafbare Handlung.
Hier läge Strafbarkeit erst vor, wenn der rechtlich geschützte Begriff „Polizei NRW” verwendet oder die Salafisten auf andere Art und Weise den Eindruck erwecken würden, hoheitliche Kontrollfunktionen auszuüben, so ein Sprecher der Wuppertaler Polizei am Freitagmorgen gegenüber blu-NEWS.
Dass am Donnerstagvormittag noch die Rede davon war, die Scharia-Polizei würde keine strafbaren Handlungen begehen und am Nachmittag die Strafverfahren gegen die Salafisten bekanntgegeben wurden, erklärte der Polizeisprecher mit der „zeitlichen Überschneidung” der Anfrage durch blu-NEWS und der gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft getroffenen Entscheidung, die Situation vom Vorabend als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz zu bewerten.
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Mehr dazu in dem Artikel „Doch Strafverfahren gegen Scharia-Polizei”.
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