Baby totgetreten

Dieser Moslem, ein islamischer Prediger, tut gerade, was seine Mitgläubigen überall in der Welt ebenfalls tun:

Er tötet das, was seine Religion als Lebensunwürdiger” bezeichnet (Kuffar). 

Leute wie uns, Christen, Juden, Hindus. 
Kurz alle jene, die keine Moslems sind. 

Dafür gibt es im Koran 217 klare Anweisungen Allahs, und weitere 1.800 (!) Anweisungen Mohammeds zum Töten aller “Ungläubigen” sind in den Hadithen enthalten. 

Solange die übrige Welt diese Religion nicht bekämpft und verbietet, wird das Morden weitergehen. Wie seit bereits 1400 Jahren. 
Das ist so sicher wie das Allahu Akhbar in der Moschee



Die Meldung auf einer amerikanischen Website ist ein halbes Jahr alt und stammt vom 26. September 2014.
Sie zeigt eine Fotoserie, wie ein islamischer Kleriker das Baby einer christlichen Familie mit bloßen Füssen zu Tode tritt. 
Das Verbrechen der Familie: 
Sie weigerte sich, zum Islam überzutreten.
Seit 1400 Jahren, seit der Erfindung des Islam durch den selbsternannten Propheten Mohammed, ist diese Praxis üblich. 
Unzählige Christen, Juden, Hindus, Zoroastrier, Buddhisten und “Heiden” mussten ihre Weigerung mit dem Leben bezahlen. 
Ganze Bevölkerungen wurden ausgelöscht, ganze Landstriche verwüstet und ganze Kulturen dem Erdboden gleichgemacht überall dort, wie die Todesschwadronen Allahs eindrangen. 
So war es vor 1400 Jahren, und so ist es auch heute. 
Wie die folgende Meldung auf besagter US-Website zeigt, die eine für zivilisierte Menschen unfassbare, in islamischen Kulturen jedoch übliche Szene in Syrien beschreibt

“Sie behaupten, die Religion des Friedens sein.
Man nennt sie den “Islamischen Staates im Irak und Syrien“.
Sie sind islamisch. Sie sind Barbaren. Sie wollen die Welt zu übernehmen.
In einem Foto-Diashow wird gezeigt, wie ein ISIS Kleriker ein Kind einer christlichen Familie tötet, die sich weigerte, zum Islam zu konvertieren. ISIS-Schläger sind im Nahen Osten verbreitet und haben über ihre diversen Organisationen die Forderungen erhoben, dasselbe in den Vereinigten Staaten zu tun. Nach den Freitag-Enthauptungen in Oklahoma, müssen die Amerikaner nun wohl auf der Hut sein.
Die “Religion des Friedens” hat einen weiteren Kreuzzug begann, und die meisten Amerikaner sind völlig ahnungslos.
Wenn es jemals eine Zeit gab zu erkennen, dass der Feind da und sie besiegt werden muss: Jetzt ist sie gekommen.”


Der Islam ist eine kriminelle und terroristische Vereinigung (nach StGB) mit dem Ziel der Weltherrschaft und Extinktion aller nichtislamischen Menschen dieses Planeten

Die obenstehende Nachricht steht auf der Website politicalears.com. Sie zeigt, wie ein Moslem, genauer ein islamischer Prediger, ein christliches Baby mit seinen bl0ßen Füßen zu Tode tritt. Es hatte nichts verbrochen. Wie sollte es auch bei seinem alter. Und seine Eltern, die vor ihrer eigenen Hinrichtung mit diesem barbarischen Akt an ihrem Baby bestraft wurden, hatten auch nichts verbrochen. Nichts jedenfalls nach den Gesetzen zivilisierter Länder, zu denen die meisten islamischen Länder infolge der Anwendung der Scharia nicht zu zählen sind.
Doch in den Augen des Islam haben sie eine Todsünde begangen. Sie hatten die Aufforderung des Glaubensübertritts zum Islam abgewiesen, weil sie ihrer alten Religion treu bleiben wollten. Ein Schwerverbrechen in der islamischen Rechtssprechung, eines, das nur mit dem Tode gesühnt werden kann. So stehts im Koran, so praktizierte es Mohammed, so befiehlt es die Scharia. Daher sind auch die üblichen Ausflüchte von Islam-Apologeten und westlichen Islamunterstützern, dies habe nichts mit dem Islam zu tun, reiner Unsinn und unhaltbar.

Ayatollah Chomeini in einer Rede vom 12. Dezember 1984
“Unsere jungen Krieger wissen, dass das Töten von Ungläubigen einer der edelsten Aufträge ist, die Allah für die Menschen bereithält.”
Koran Sure 47, Vers4-5:
“Und wenn ihr die Ungläubigen seht, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt


Das Tottreten des Babys ist keine Einzeltat. Die Ermordung “Ungläubiger” steht im Zentrum der Botschaft des Islam
Niemand soll glauben, dies sei eine Einzeltat. Niemand soll glauben, dies habe nicht mit dem Islam zu tun. Die obigen Bilder, bei denen man sieht, wie ein IS-Moslem ein christliches Baby tottritt, zeigen das wahre Gesicht des Islam, der jede andere Religion mit dem Tode bedroht. Und diese Drohung wurde an bislang 300 Millionen “Ungläubigen” in die Tat umgesetzt. Keine andere Ideologie/Religion kommt auch nur in die Nähe solcher Opferzahlen.
Dass hiesige Kirchenvertreter sich an die Seite des Islam stellen, angesichts von Kritik an dieser Mordkultur gar Kirchen verdunkeln, macht nicht nur sprachlos, sondern lässt an der geistigen Zurechnungsfähigkeit gewisser Eliten zweifeln.
Wir Deutsche müssen nicht nur den Islam wieder aus diesem Land jagen, sondern auch jene, die ihn unterstützen, zur Verantwortung ziehen. Und zwar nach §129f (Unterstützung einer kriminellen/terroristischen Vereinigung). Die Gesetze gegen diese Verräter gibt es längst. Sie werden nur nicht angewandt. Dies zu ändern wird höchste Priorität der nahen Zukunft sein. Niemand soll und darf mehr vor Strafverfolgung sicher sein, der den Islam unterstützt.

Der Islam steht gegen alle Gesetze der Zivilisation
Dieser Mörder im Auftrag Allahs, der obige Prediger, wird jedenfalls nicht von Gewissensbissen geplagt werden. Denn er tut schließlich nur das, was sein Todes-Gott, den er und alle sonstigen Moslems als “All-Barmherzigen” preisen, von ihm erwartet: Die Tötung all jener, die von dieser Religion (die in Wahrheit eine kriminell-terroristische Vereinigung mit dem Ziel der Extinktion allen nichtislamischen Lebens auf diesem Planeten ist) mit dem Begriff “Ungläubiger” oder gar “Kuffar” (Lebensunwürdiger) diffamiert werden.
Einer Bezeichnung, die sämtliche fundamentalen Bestimmungen der Un-Charta für Menschenrechte verletzt und auch den Art.1 Grundgesetz, wonach die Würde eines Menschen unverletzlich ist.
Der Islam und seine westlichen Unterstützer müssten von einem funktionierenden Rechtsstaat längst verboten bzw. verfolgt werden, und zwar als kriminelle und terroristische Vereinigung bzw. Unterstützung solcher Vereinigungen nach §129 und 129a StGB. Dort heißt es:


§ 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.
(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen; auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, c, d, e und g mit Ausnahme von Straftaten nach § 239a oder § 239b, Buchstabe h bis m, Nr. 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten zu begehen.


§ 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1.Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder2.Straftaten gegen die persönliche Freiheitin den Fällen des § 239a oder des § 239b
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, 1.einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen, 2.Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1, 3.Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3, 4.Straftaten nach §19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit §21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder 5.Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes zu begehen,




Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen,
was sie nicht hören wollen.

George Orwell



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